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RG, 28.03.1903 - Rep. I. 420/02 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Darf während eines im Inlande anhängigen Konkursverfahrens ein Konkursgläubiger sich für seine Forderung an den Gemeinschuldner durch Zwangsvollstreckung in einen im Auslande befindlichen Vermögensgegenstand des Gemeinschuldners Befriedigung verschaffen? Muß er das ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Konkursrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 54, 193
Wird zitiert von ...
- BGH, 13.07.1983 - VIII ZR 246/82
Beitreibung in der Schweiz - § 812 BGB, § 14 KO, Bereicherungsausgleich zwischen …
Daraus hat das Reichsgericht gefolgert, daß sich § 14 KO nur auf inländische Zwangsvollstreckungen beziehen ließe und daß daher ein Konkursgläubiger, der im Ausland die dort zulässige Vollstreckung in Vermögen des Gemeinschuldners betreibt, nichts Gesetzwidriges begehe und mangels einer entsprechenden Rechtsnorm im deutschen Konkursrecht von dem durch eine solche Auslandsvollstreckung Erlangten auch nichts an die Masse herausgeben müsse (RGZ 54, 193).